Bioabfall

Das darf in die Biotonne, z.B.:

  •     Gartenabfälle
  •     Essensreste
  •     Küchenpapier
  •     Zitrusschalen
  •     Rindenabfälle
  •     Wurzeln
  •     Laub
  •     Rasenschnitt
  •     Unkraut
  •     Haare
  •     Blumensträuße
  •     Topfpflanzen ohne Topf
  •     Nussschalen
  •     Papierservietten
  •     beschmutztes Küchenpapier
  •     Papiertaschentücher
  •     Kompostierbare Sammelbeutel mit dem Keimlingsymbol
Das darf nicht in die Biotonne, z.B.:
  • Plastiktüten
  • Textilien
  • Papier (Ausnahme zum Einwickeln)
  • Asche
  • Staubsaugerbeutel
  • Straßenkehrricht
  • Lederreste
  • Kot
  • Windeln und Binden
  • Chemikalien
  • Farbreste
  • Spritzen
  • Katzenstreu
  • tote Tiere
  • Schlachtabfälle

Hier können Sie sich das Merkblatt Störstoffe im Bioabfall und den
Flyer Qualitätsoffensive Biotonne (mehrsprachig) herunterladen.

Pflichtleerungen des Bioabfallbehälters pro Jahr: 9
Die Abfuhrtermine entnehmen Sie bitte den braunen Feldern auf dem Abfallkalender.

Biomüll

Gebührensenkung ab dem 1. Januar 2018

Die Jahresbioabfallgebühr setzt sich aus einer Grundgebühr je Gefäß und Leerungsgebühren zusammen, wobei im Bioabfall (braune Tonne) eine gebührenpflichtigen Anzahl von 9 Mindestleerungen pro Jahr festgelegt ist:

 

Die Grundgebühr im Bioabfall beträgt je Gefäß 18,60 Euro jährlich.

Die Leerungsgebühren für Bioabfall entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle:

 Behältergröße

 Preis je Leerung

 120 Liter

 3,20 Euro

 240 Liter  

 6,40 Euro

Was wird mit dem eingesammelten Bioabfall gemacht?

Die Bioabfälle werden in der Kompostierungsanlage in Lohfelden Vollmarshausen zunächst vergoren, um Biogas zu gewinnen und anschließend zu hochwertigem Kompost verarbeitet. In dieser Anlage können auch solche Bioabfälle problemlos verarbeitet werden, die auf dem eigenen Komposthaufen nicht verrotten (z.B. Knochen) oder nicht gewünscht sind (behandelte Zitrusschalen, Speisereste, kranke Pflanzenteile).