Tier gefunden was nun? – Tier entlaufen was tun?

03.05.2021

Wir erhalten immer mal wieder Anfragen bezüglich entlaufener Haustiere im Eschweger Stadtbegiet.

 

Die Landestierschutzbeauftragte hat hierzu nun eine Presseinformation und ein Informationsfaltblatt herausgegeben:

 

„Tier gefunden was nun? – Tier entlaufen was tun?“
 

Immer wieder entlaufen Tiere oder sie werden unbegleitet von ihren Besitzern gefunden.
Aber welche Tiere sind überhaupt sogenannte Fundtiere? Was ist zu tun? Wer trägt die Kosten? Darf ich ein gefundenes Tier behalten? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt ein neues Faltblatt der Landestierschutzbeauftragten.
Die Gründe, warum z. B. Hunde entlaufen können, sind vielfältig: Bei manchen Tieren reicht bereits ein lautes Geräusch, andere folgen ihrem Jagdtrieb oder wollen mit Artgenossen spielen. Auch Unfälle können dafür sorgen, dass Hund, Katze und Co unter Schock ängstlich davonrennen.
„Der Flyer enthält Wissenswertes und Tipps sowohl für Menschen, die Tiere gefunden haben wie solche, die Tiere besitzen. Wir hoffen, mit diesem kleinen Ratgeber in verständlicher Form dem ein oder anderen die Unsicherheit zu nehmen, aber auch ein wenig über Möglichkeiten und Rechtslage aufzuklären“ so die Landestierschutzbeauftragte Frau Dr. Martin dazu heute in Wiesbaden. „Es ist in jedem Falle gelebter Tierschutz, wenn man sein Haustier kennzeichnen
bei den großen Tierregistern wie TASSO (https://www.tasso.net/) oder bei FINDEFIX -Deutscher Tierschutzbund (https://www.findefix.com/) registrieren lässt.“

 

 

 

Im Internet ist dieser unter weitere informative Flyer zum Thema Tierschutz zum Download unter www.tierschutz.hessen.de (Rubrik: Service) verfügbar.

 

Bild zur Meldung: Faltblatt Tier entlaufen