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Oberflächenbehandlung

Regelmäßig werden sanierungsbedürftige Straßen für eine komplette Oberflächen­behandlung (OB) vorgesehen.

In der örtlichen Presse werden wir die genauen Zeitpläne für die Oberflächenbehandlung unserer Straßen veröffentlichen und weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass während der Bauarbeiten in den betroffenen Straßen für mindestens 1 Tag Park- und Halteverbot angeordnet werden muss.

Durch die Oberflächenbehandlung werden bituminöse Straßenbeläge gegen Zerstörung in Folge des Eindringens von Feuchtigkeit und der Verkehrsbelastung preisgünstig und wirkungsvoll geschützt.

Die Oberflächenbehandlung wird durch Anspritzen der vorhandenen Straßenoberfläche mit einer Bitumen­emulsion und anschließendem Einstreuen von Edelsplitt durchgeführt. Der Splitt muss je nach Wetterlage und Verkehrsbelastung bis zu 2 Wochen auf der Fahrbahn liegen bleiben, um ein- bzw. festgefahren zu werden. Erst danach erfolgt die Aufnahme des losen Splitts. 

Dies führt für die Anlieger/Anwohner zu zeitlich begrenzten Nachteilen, für die wir Sie um Verständnis bitten. Seien Sie jedoch versichert, dass wir alle uns gegebenen Möglichkeiten nutzen werden mit dem Ziel, die negativen Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.

Aktuelles

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