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18. Dezember 2025
Öffentliche Bekanntmachung
Nach den Vorgaben des Eigenbetriebsgesetzes sind Eigenbetriebe verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse sowie die dazugehörigen Lageberichte öffentlich zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung dient der Transparenz und der Information der Öffentlichkeit über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Eigenbetriebs.
Der Jahresabschluss wird nach seiner Prüfung und Feststellung öffentlich bekannt gemacht. Bestandteil der Bekanntmachung ist der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Im Anschluss daran werden der festgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für die Dauer von mindestens einem Jahres im Internet veröffentlicht.
Die entsprechenden Unterlagen stehen Ihnen hier auf unserer Homepage zur Einsicht zur Verfügung.