Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

GTranslate

Mit GTranslate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf GTranslate-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch GTranslate. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an GTranslate übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

01. April 2026

Gefahr durch Spraydosen und andere Druckgasverpackungen im Restmüll

Pressemitteilung des Werra-Meißner-Kreises

Gefahr durch Spraydosen und andere Druckgasverpackungen im Restmüll
Druckgasverpackungen wie Spraydosen und Campinggas-Kartuschen bestehen überwiegend aus Aluminium oder anderen Metallen und gehören, sofern sie vollständig entleert sind, in die Verkaufsverpackungs-Sammlung (Gelbe Tonne) oder in den Schrotthandel.
Defekte Druckgasverpackungen, die nicht vollständig entleert werden können, müssen bei der Schadstoffstation des Wertstoffhofes in Meißner-Weidenhausen abgegeben werden.
Keinesfalls dürfen Spraydosen und andere Druckgasverpackungen über den Restabfall entsorgt werden Sie stellen eine erhebliche Gefahr sowohl bei der Sammlung als auch bei der anschlie-ßenden Behandlung der Restabfälle dar.
Sind die Druckgaspackungen nicht restlos entleert sind, können sie noch Treibgase wie Butan und Propan enthalten. Diese bergen ein hohes Risiko für Verpuffungen und Brände. Solche Vorfälle führen regelmäßig zu Sachschäden an Sammelfahrzeugen sowie Behandlungsanlagen und gefährden zudem die Gesundheit der Beschäftigten in der Abfallwirtschaft.
„Die richtige Entsorgung von Druckgasverpackungen ist ein einfacher, aber wichtiger Beitrag für Sicherheit und Ressourcenschutz“, sagt Kreisbeigeordneter Dr. Philipp Kanzow.
Denn durch eine falsche Entsorgung über den Restmüll gehen wertvolle Sekundärrohstoffe ver-loren. Gleichzeitig können die Treibgase nicht vollständig durch die Abgasreinigungsanlage er-fasst werden und belasten die Umwelt zusätzlich.
Weitere Informationen zum Thema:
Übersicht über häufige Druckgasverpackungen:

•Propan/Butan-Gaskartuschen (Camping/Löten): Häufig verwendet für Campingko-cher, Lötlampen oder Grills. Diese enthalten oft Butan-Propan-Gemische. Es gibt sie als Einwegkartuschen (Stech- oder Ventilkartuschen) oder als kleine, wiederbefüllbare Fla-schen (z.B. 2 kg oder 5 kg).

•Technische Gase (Schweißen/Handwerk): Kleine Stahl- oder Aluminiumflaschen für Schutzgase (Argon, Mischgase), Sauerstoff oder Acetylen. Diese sind oft als Eigen-tumsflaschen (statt Mietflaschen) für den mobilen Einsatz konzipiert und werden zum Händler zurückgegeben.

•CO2-Flaschen (Getränke/Aquaristik/Technik): Kleine CO2-Flaschen werden für So-dawasserbereiter, Zapfanlagen oder in der Aquaristik genutzt. Es gibt sie in Größen wie 0,5 kg, 2,0 kg bis hin zu größeren Einheiten werden vom Handel getauscht.

•Medizinische Gase: Kleine Sauerstoffflaschen für die Heimtherapie oder den Ret-tungsdienst.

•Edelgase/Spezialgase: Für Laboranwendungen, z.B. Neon, Krypton oder Xenon in kleinen Druckbehältern.


Behälterarten
•Einweg-Druckgasbehälter: Diese Behälter sind für den einmaligen Gebrauch be-stimmt und werden nach Gebrauch über die Gelbe Tonne oder als Stahlschrott ent-sorgt.
•Wiederbefüllbare Kleinflaschen (Eigentumsflaschen): Diese Flaschen werden ge-kauft und können getauscht oder neu befüllt werden, was sie auf Dauer günstiger macht als Einwegbehälter.
•Kartuschen (Stech- und Ventilkartuschen): Besonders kleine, meist zylindrische Be-hälter für Campingkocher oder Lötgeräte. Tausch beim Handel oder Schrotthandel bzw Gelbe Tonne.
Für Auskünfte steht die Abfallberaterin Gabriele Maxisch telefonisch unter 05651 3024751 oder per E-Mail gabriele.maxisch@werra-meissner-kreis.de gerne zur Verfügung.

Diese Meldung teilen

Privatsphäre-Einstellung

Diese Seite bindet Dienste Dritter für Komfortfunktionen (Google-Dienste, wie Google Maps, Google AdWords) ein, um die Webseite stetig zu verbessern und Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit über die Privatsphäre-Einstellungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. 

Für die Übermittlung von Daten an Dienste in den USA (Google) benötigen wir Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, welche Sie nach Auswahl und Einstellungen speichern oder per Klick auf „Externe Komponenten laden“ erteilen können. Es werden dann zudem personenbezogene Daten an Google gesendet und Cookies durch den Betreiber gesetzt.

Daher ist es möglich, dass der Anbieter Ihre Zugriffe speichert und Ihr Verhalten analysieren kann.
Die Datenschutzerklärungen der Anbieter haben wir in unseren Datenschutzinformationen der Website verlinkt. 

Hinweis auf Verarbeitung Ihrer auf dieser Webseite erhobenen Daten in den USA: Indem Sie auf „Externe Komponenten laden“ klicken oder auf „Alles bestätigen“ klicken, willigen Sie zugleich gem. Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO ein, dass Ihre Daten in den USA verarbeitet werden. Die USA werden vom Europäischen Gerichtshof als ein Land mit einem nach EU-Standards unzureichendem Datenschutzniveau eingeschätzt. Es besteht insbesondere das Risiko, dass Ihre Daten durch US-Behörden, zu Kontroll- und zu Überwachungszwecken, möglicherweise auch ohne Rechtsbehelfsmöglichkeiten, verarbeitet werden können.