Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

GTranslate

Mit GTranslate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf GTranslate-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch GTranslate. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an GTranslate übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

22. Juli 2026

Baumkontrollen

Notwendige Fällung eines Baumes am Tanzkreis auf dem Werdchen

Im Rahmen der regelmäßigen Baumkontrollen wurde ein unabhängiger Baumgutachter mit der Überprüfung verschiedener Bereiche des Stadtgebiets beauftragt, darunter auch der Tanzkreis auf dem Werdchen.

Dabei wurde an einem Baum ein akuter Handlungsbedarf festgestellt. Nach Einschätzung des Gutachters ist die Standsicherheit aufgrund einer offenen Vermorschung und eines fortgeschrittenen Pilzbefalls nicht mehr gewährleistet. Der Stamm weist im Inneren bereits erhebliche Hohlräume auf. Aus Gründen der Verkehrssicherheit wurde daher eine kurzfristige Fällung dringend empfohlen.

Auch wenn der Baum von außen gesund wirkt und vollständig belaubt ist, lässt dies keine Rückschlüsse auf seine tatsächliche Stabilität zu. Insbesondere bei stärkeren Windereignissen besteht nach fachlicher Einschätzung die Gefahr eines Umsturzes. Vor dem Hintergrund der begonnenen Aufbauarbeiten für das Open Flair Festival ist daher ein unmittelbares Handeln erforderlich.

Im Rahmen einer ergänzenden Untersuchung wurde der Baum auf mögliche Baumhöhlen sowie einen Besatz durch Fledermäuse oder brütende Vögel überprüft. Dabei ergaben sich keine artenschutzrechtlichen Hinweise, die einer Fällung entgegenstanden.

Die Untere Naturschutzbehörde wurde frühzeitig eingebunden und in die fachliche Bewertung einbezogen. Aufgrund der unmittelbar bestehenden Gefährdungslage wurde die unverzügliche Durchführung der Fällung angeordnet.

Baumfällungen stoßen häufig auf Unverständnis. Sie erfolgen jedoch ausschließlich nach sorgfältiger fachlicher Prüfung und nur dann, wenn die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann. In diesem Fall steht die Sicherheit aller Menschen, die das Gelände nutzen, an erster Stelle.

Diese Meldung teilen

Privatsphäre-Einstellung

Diese Seite bindet Dienste Dritter für Komfortfunktionen (Google-Dienste, wie Google Maps, Google AdWords) ein, um die Webseite stetig zu verbessern und Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit über die Privatsphäre-Einstellungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. 

Für die Übermittlung von Daten an Dienste in den USA (Google) benötigen wir Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, welche Sie nach Auswahl und Einstellungen speichern oder per Klick auf „Externe Komponenten laden“ erteilen können. Es werden dann zudem personenbezogene Daten an Google gesendet und Cookies durch den Betreiber gesetzt.

Daher ist es möglich, dass der Anbieter Ihre Zugriffe speichert und Ihr Verhalten analysieren kann.
Die Datenschutzerklärungen der Anbieter haben wir in unseren Datenschutzinformationen der Website verlinkt. 

Hinweis auf Verarbeitung Ihrer auf dieser Webseite erhobenen Daten in den USA: Indem Sie auf „Externe Komponenten laden“ klicken oder auf „Alles bestätigen“ klicken, willigen Sie zugleich gem. Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO ein, dass Ihre Daten in den USA verarbeitet werden. Die USA werden vom Europäischen Gerichtshof als ein Land mit einem nach EU-Standards unzureichendem Datenschutzniveau eingeschätzt. Es besteht insbesondere das Risiko, dass Ihre Daten durch US-Behörden, zu Kontroll- und zu Überwachungszwecken, möglicherweise auch ohne Rechtsbehelfsmöglichkeiten, verarbeitet werden können.