Aktuelles zum Herbstlaub

 

LaubHerbstlaub muss schnell von Straßen, Gehwegen und Plätzen beseitigt werden. Lediglich auf unbefestigten Flächen kann das Laub liegen bleiben. Ausnahme: die Blätter der Roßkastanie, weil diese von der Miniermotte befallen sein können. Anlieger müssen den Gehweg vor ihrem Grundstück selbst reinigen, egal, ob die Blätter von eigenen oder von städtischen Bäumen stammen. In Straßen ohne Bürgersteig zählt ein 1,50 Meter breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg.

Laut unserer Straßenreinigungssatzung müssen in "Anliegerstraßen" die Anwohner auch die Fahrbahn reinigen. Das Laub darf im Übrigen nicht vom Gehweg auf die Fahrbahn oder in den Abwasserkanal gekehrt werden. Dadurch würde der Straßenverkehr gefährdet oder die Entwässerung verstopft. Blätter sollten möglichst auf dem Grundstück kompostiert oder in die Biotonnen gegeben werden.

 

 

 

 

Kehrmaschinen